Gebühren:
Die Höhe der Benutzungsgebühren richtet sich nach der Dauer des Besuchs einer Kindertageseinrichtung entsprechend den gebuchten Betreuungsstunden. Für jeden angefangenen Monat werden folgende Benutzungsgebühren für die gebuchten täglichen Betreuungsstunden erhoben.
Besuchen zwei oder mehrere Kinder aus einer Familie (auch Stief- oder Halbgeschwister) eine Kindertageseinrichtung wird die Benutzungsgebühr für das zweite Kind um ein Drittel und die Gebühr für das dritte und jedes weitere Kind um die Hälfte ermäßigt. Die Zuordnung der Kinder erfolgt entsprechend der Gebührenhöhe beginnend mit der höchsten Gebühr.
Für Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Schulpflicht wird der vom Freistaat Bayern zur Entlastung der Familie gewährte Zuschuss auf den Gebührensatz angerechnet. Die Anrechnung ist auf die Höhe der festgesetzten Gebühr begrenzt.
Gebührensatzung Kinderkrippe (bis einschließlich 3 Jahre)
(tägliche Mindestbuchungszeit: 08:30 – 12:30 Uhr bei dauerhaftem Besuch)
| Nutzungsdauer | monatliche Kosten |
| 3-4 Stunden | 220,00€ |
| 4-5 Stunden | 242,00 € |
| 5-6 Stunden | 267,00 € |
| 6-7 Stunden | 293,00 € |
| 7-8 Stunden | 322,00 € |
| 8-9 Stunden | 354,00 € |
| über 9 Stunden | 391,00 € |
Die Benutzungsgebühren erhöhen sich bei einer Inanspruchnahme des Frühdienstes (ab 07:00 Uhr) und/oder des Spätdienstes (bis 17:00 Uhr) jeweils um 30,00 Euro.
Gebührensatzung Kindergarten (über 3 Jahre)
(tägliche Mindestbuchungszeit: 08:30 – 12:30 Uhr bei dauerhaftem Besuch)
| Nutzungsdauer | monatliche Kosten |
| 3-4 Stunden | 133,00 € |
| 4-5 Stunden | 146,00 € |
| 5-6 Stunden | 161,00 € |
| 6-7 Stunden | 178,00 € |
| 7-8 Stunden | 195,00 € |
| 8-9 Stunden | 215,00 € |
| über 9 Stunden | 238,00 € |
Die Benutzungsgebühren erhöhen sich bei einer Inanspruchnahme des Frühdienstes (ab 07:00 Uhr) und/oder des Spätdienstes (bis 17:00 Uhr) jeweils um 30,00 Euro.
Sonstiges:
- Sind die gebuchten Betreuungsstunden nicht für jeden Wochentag gleich, so ist die anhand der Summe der Betreuungsstunden einer Woche zu ermittelnde durchschnittliche Anzahl der täglichen Betreuungsstunden maßgeblich.
- Werden die gebuchten Betreuungsstunden an mehr als 3 Wochentagen im Kalendermonat nicht eingehalten, so sind für eine Überschreitung der gebuchten Betreuungsstunden Gebühren in Höhe vom 12,00 Euro je angefangene Stunde zu erheben. Die Stadt Traunreut kann von der Erhebung im Einzelfall absehen, wenn dies zur Vermeidung unbilliger Härten geboten ist.
- Nimmt ein Kind am Mittagessen teil, sind die Kosten pro tatsächlich eingenommenem Mittagessen zu tragen (Verpflegungskosten). Die aktuellen Kosten der Mittagsverpflegung werden vor Beginn des jeweiligen Betreuungsjahres bekannt gegeben und gelten für das gesamte Betreuungsjahr.
- Die Kosten für die Versorgung mit Windeln und Pflegeprodukten (Beschaffungskosten) werden entsprechend den aktuellen tatsächlichen Kosten erhoben. Preiserhöhungen werden umgehend bekannt gegeben.